Gesetzl. Krankenversicherung GKV

Pflichtversichert sind Angestellte, deren Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung liegt. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.862,50 Euro bzw. einem Jahreseinkommen von 46.350,00 Euro. Freiwillig versichert ist der Selbstständige oder Freiberufler sowie Angestellte, dessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Pflichtversicherte gilt: Ein Krankenkassenwechsel ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende möglich, der Versicherte ist dann jedoch 18 Monate an diese Krankenkasse gebunden. Ausnahme: Bei einer Beitragserhöhung kann der Pflichtversicherte, mit Wirksam werden der Beitragserhöhung, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende ebenfalls die Kasse wechseln.

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