Die stationäre Zusatzversicherung (1- oder 2- Bettzimmer)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten und rechnet diese - ohne Einbeziehung des Versicherten - direkt mit den Leistungserbringen ab. Grundlage hiefür ist der Leistungskatalog, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hat. Der Versicherte trägt lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Für gesetzlich Versicherte bietet die private Krankenversicherung (PKV) Zusatzversicherungen an. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung inklusive der Unterbringung im 1 oder 2-Bettzimmer abzusichern.