Sofortbeginnende Rentenversicherung

Die sofortbeginnende Rentenversicherung unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente insofern, als dass der Versicherungsnehmer auf die Ansparphase (Aufschubphase) verzichtet. Der Beitrag wird in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal gezahlt. Man spricht hier von einem sog. Einmalbeitrag.

Dieses Modell ist ausschließlich auf die Rentenzahlung ausgelegt und steuerlich interessant. Die Rente erhält man dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin bis ans Lebensende. Die Rentenzahlung erfolgt selbst dann noch, wenn die gezahlten Renten den entrichteten Einmalbeitrag wertmäßig übersteigen.