Privathaftpflichtversicherung (PHV)
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)
Da derjenige, der einen Schaden verursacht, für den Schaden haftbar gemacht werden kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Privat-Haftpflicht (PHV). Die PHV deckt alltägliche Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab.