Die Krankentagegeldversicherung (TG)

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine mindestens 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ab dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) diese Lohnfortzahlung in Form des "Krankengeldes".

Selbstständige und Freiberufler können den Einkommensverlust sowohl bei der GKV als auch PKV früher absichern.

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet für Angestellte die Absicherung der Differenz, zwischen dem GKV-Krankengeld und dem tatsächlichen Einkommen, an. Selbstständige und Freiberufler können bereits ab dem 4. oder 8. Tag den Einkommensverlust in voller Höhe absichern.