Gewässerschaden- Haftpflichtversicherung

Nur ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann bis zu eine Million Liter Wasser verseuchen. Wird z.B. ein Gewässer oder das Erdreich durch auslaufendes Öl verschmutzt haftet der Besitzer des Tanks. Nach dem Gesetz haftet der Verursacher für alle Schäden und Maßnahmen, die zur Behebung eines Schadens erforderlich sind.

Wer einen Heizöltank besitzt, benötigt in der Regel eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.

Ob eine solche Versicherung tatsächlich erforderlich ist, sollte dennoch vom Einzelfall abhängig gemacht werden.